Leitlinien der Förderung
1. Die Stiftung fördert Projekte im Bereich Rituelle Gewalt. Ziel dieser Förderung ist eine Veränderung der Auseinandersetzungen mit diesem Problembereich, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung bei dem Umgang mit den vielfältigen Folgen ritueller Gewalterfahrung.
2. Förderungsmittel gehen laut Kuratoriumsbeschluß nicht an Privatpersonen, sondern nur an Einrichtungen, resp. Dienstleister.
3. Es sollen vorrangig Projekte gefördert werden, die bis dato keine Unterstützung durch andere Stellen bekommen haben – weil das damit verknüpfte Problem entweder nicht bewußt ist oder nicht anerkannt wird.
4. Die Förderung von Projekten ist zeitlich begrenzt. Projekte definieren sich durch eine Zielplanung, in der Dauer, Umfang der Förderung und das mit den Fördermitteln zu erreichende Ziel bestimmt sind.
5. Geförderte Projekte sollten entweder eine Signalwirkung haben, um auf den Problembereich Ritueller Gewalt aufmerksam zu machen oder um auf zuständige Stellen einzuwirken.
6. Die Förderung von therapeutischen Einzelmaßnahmen unterliegt den Punkten 2-5 und soll eine Regelung im Ausnahmefall bleiben.
7. Bei Förderung von öffentlichkeitswirksamen Projekten sind Geförderte verpflichtet, dies durch einen entsprechenden Förderungsvermerk kenntlich zu machen.
8. Die Förderung ist von Geförderten eigenverantwortlich und buchhalterisch korrekt abzurechnen.
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