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Eine Stiftung für Opfer und Überlebende ritueller Gewalt in destruktiven Kulten
1. Handlungsbedarf für eine Stiftung
Destruktive Kulte und ihre Rituale sind ein Schattenbereich unserer Gesellschaft. Sie sind brutal, grausam und übersteigen unsere „normale" Vorstellungskraft. Wir hören und lesen von diesen Vorgängen meist nur in den Medien. Oft ist die Berichterstattung dieser „Phänomene" sehr undifferenziert und befindet sich eher auf der Ebene des Sensationsjournalismus.
Als Mitiniatorin einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sogenannte Sekten und Psychogruppen„ und als Sektenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich jahrelang mit dem Problem des systematischen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Sekten beschäftigt. Der rituelle Mißbrauch, z.B. in manchen satanistischen Kulten, ist ein grausames Beispiel für menschenverachtende, systematische Folterung von Kindern mitten in unserer Gesellschaft. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.
2. Ritueller Mißbrauch und seine Folgen
In destruktiven Kulten wird Gewalt gegen Kinder ausgeübt. Ziel dieser systematischen Gewaltanwendung ist die Indoktrination der Opfer. Oft werden die Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Raum -etwa in Schulen und Discotheken- angeworben oder direkt in diese Zirkel hineingeboren.
Ritueller Mißbrauch ist schwere sexuelle, physische und emotionale Gewalt und Folter - verbunden mit pseudoreligiösen und magischen Symbolen. Diese Rituale werden regelmäßig wiederholt, um die Kinder in Angst zu versetzen, sie einzuschüchtern und zu verwirren. Häufig werden die Opfer auch zu Mittätern gemacht: Sie werden gezwungen, selbst zum Täter zu werden - zu mißbrauchen und zu mißhandeln oder andere strafbare Handlungen zu begehen. Damit werden sie nachhaltig an den Kult gebunden und sind erpreßbar. Der Ausstieg wird zusätzlich durch Morddrohungen erschwert.
Eine Folge des rituellen Missbrauchs kann die Entwicklung einer Dissoziativen Identitätsstörung (DIS) sein, früher „Multiple Persönlichkeitsstörung“ (MPS) genannt. Die Diagnose ist seit 1980 in den führenden Diagnosehandbüchern anerkannt (DSM-IV und ICD-10). Bekannt ist das Phänomen aber schon seit Jahrhunderten. Dennoch gibt es Kritiker, die es infrage stellen. Diese Infragestellung ist eine zusätzliche Belastung für Betroffene, von denen viele eine langjährige und komplexe Therapie benötigen. Zusätzlich zur Bearbeitung ihrer schweren Traumatisierungen müssen manche auch noch um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen. Darüber hinaus gibt es immer noch zu wenige Therapieplätze und nicht genügend speziell qualifizierte Therapeuten. (Weiterführende Informationen http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=53608 und http://edoc.ub.uni-muenchen.de/4409/1/Overkamp_Bettina.pdf)
3. Ziele meiner Stiftung
Langfristiges Ziel der Stiftung ist die praktische und schnelle Hilfestellung für die Opfer. Dazu soll eine gezielte Schaffung und Vermittlung von Therapieplätzen gehören. Ebenso wichtig ist ein effektiver Rechtsbeistand.
Täter im Bereich Kinderpornographie und in destruktiven Kulten sind oft hoch-organisiert. Wenn die Täter Netzwerke haben, brauchen die Opfer für wirksame Hilfe und wirksamen Schutz auch Netzwerke. Aussteiger, Betroffeneninitiativen, Berater und Therapeuten müssen für eine praktische Opferhilfe effektiver zusammenarbeiten. Oft fehlt es ihnen dafür an Ressourcen. Diese Zusammenarbeit zu stützen und zu fördern, ist das langfristige Ziel der Renate Rennebach-Stiftung. Ebenso wichtig ist der ständige Kontakt zu Politik und Strafverfolgungsbehörden. Hier muß mehr Aufklärungsarbeit und fachliche Beratung geleistet werden.
Wir brauchen die Unterstützung und praktische Mithilfe von Personen des öffentlichen Lebens, die für dieses wichtige Anliegen werben!
Die Mittel der Stiftung müssen hauptsächlich durch "Fundraising" erbracht werden. Die zur Gründung der Stiftung erforderliche Summe von 50.000,- Euro haben wir durch eine Zustiftung erhalten. Aber wir sind weiterhin auf Ihre Spende angewiesen!
Unser Spenden-Konto:
Renate Rennebach Stiftung Berliner Bank AG Nummer: 309 39 60 00 BLZ 100 708 48
Stand vom 13.8.2010
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