Förderkriterien
Die Renate Rennebach-Stiftung unterstützt Einrichtungen, Organisationen und Projekte, die helfen, Folgen ritueller Gewalt zu überwinden.
Sie fördert Initiativen, die Ursachen, Strukturen und Verbreitung destruktiver Kulte erforschen und so zur gesellschaftlichen Aufklärung und Bewusstseinsbildung beitragen.
Eine Einzelfallförderung ist im Regelfall nicht vorgesehen, kann in begründeten Einzelfällen aber gewährt werden.
Bitte beachten: Aus datenschutzrechtlichen Gründen bearbeiten wir nur Anträge, die uns per Briefpost erreichen.
Voraussetzung der Förderung
- das Vorhaben hat Modellcharakter bzw. Signalwirkung und ist zeitlich begrenzt
- es liegt eine Ziel-, Zeit- und Kostenplanung vor
- eine anderweitige Finanzierung erfolgt nicht oder nur unzureichend
- bei Publikationen und öffentlichkeitswirksamen Vorhaben wird die Förderung durch die Stiftung kenntlich gemacht
- das Vorhaben wird dokumentiert
- die Abrechnung erfolgt eigenverantwortlich und buchhalterisch korrekt
Das Antragverfahren für eine Förderung
Bitte reichen Sie mit Ihrem Förderantrag eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (ca. 20 – 30 Sätze) ein, aus der das Ziel, der Ablauf, die Dauer und die voraussichtlichen Kosten hervorgehen. Sollten Sie auch anderweitig Mittel beantragt haben, teilen Sie uns bitte Namen und Anschrift mit. Falls Sie eine Mitfinanzierung beantragen, informieren Sie uns bitte darüber, wer sich außerdem an der Finanzierung beteiligt.
Ihren Antrag senden Sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bitte NUR per Briefpost an:
Renate Rennebach-Stiftung
Friedensallee 14-16
22765 Hamburg
Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Rückmeldung. Sofern eine Förderung in Betracht kommt, setzt sich die Stiftung direkt mit Ihnen in Verbindung, um ggf. noch weitere Informationen zu erhalten und Details zu klären.
Der ehrenamtlich arbeitende Vorstand der Renate Rennebach-Stiftung trifft sich turnusmäßig zweimal jährlich und entscheidet über die vorliegenden Förderanträge. In dringenden Fällen entscheidet er auch außerhalb der festen Termine.
Selbstverständlich behandelt die Renate Rennebach-Stiftung Ihre Antragsdaten vertraulich. Persönliche Informationen werden Dritten gegenüber weder zugänglich gemacht noch zur Kenntnis gegeben. Es gilt das Bundesdatenschutzgesetz